Fangbestimmungen:

 

Pro Tag können maximal 2 Fische gefischt werden, jedoch höchstens 4 Stück der genannten Fischarten pro Woche.

 

Raubfisch: Einen pro Woche

 

Stör: Einen Jährlich

 

Waller: Einen in 4 Wochen

 

Jährlich höchstens 30 Fische.

 

Bis 01.08. des jeweiligen Jahres ist das Blinkern verboten und das Mindestmaß für Köderfische beträgt 20cm.