Fangbestimmungen:
Pro Tag können maximal 2 Fische gefischt werden, jedoch höchstens 4 Stück der genannten Fischarten pro Woche.
Raubfisch: Einen pro Woche
Stör: Einen Jährlich
Waller: Einen in 4 Wochen
Jährlich höchstens 30 Fische.
Bis 01.08. des jeweiligen Jahres ist das Blinkern verboten und das Mindestmaß für Köderfische beträgt 20cm. |
