Gewässerordnung:
2. Eine Mitnahme von lebenden Fischen ist strengstens verboten!
3. Gestattet sind 2 Handangeln mit jeweils einem Köder. Auf Raubfische kann nur mit einer Handangel gefischt werden. Das Fischen auf Friedfische mit Mehrfachhaken ist nicht erlaubt. Senknetze und Taubeln dürfen nicht benutzt werden.
4. Alle Fische sind, sobald sie in Besitz genommen werden, in das Fangbuch mit Kugelschreiber einzutragen. Haltung der Fische Zweck des Austausches ist nicht gestattet.
5. Den Aufsichtsorganen ist Folge zu leisten.
6. Der Jahreserlaubnisschein ist bis zum 15.12. des jeweiligen Jahres bei der Ausgabestelle ausgefüllt wieder abzugeben.
7. Das Fahren und Parken auf Dämmen und Ufern, sowie das Beschädigen der Pflanzen und Bäume am Fischwasser ist strengstens verboten.
8. Die Angel- und Grillplätze sind ohne Hinterlassung von Unrat zu verlassen.
9. Die Begleitung durch Bekannte und Verwandte ans Fischwasser ist grundsätzlich erlaubt. Es dürfen dabei jedoch andere Fischer bei der Ausübung der Fischwaid nicht gestört werden.
10. Nicht maßige oder in der Schonzeit gefangene Fische sind in das selbige Gewässer sofort schonend wieder zurück zu setzen.
11. Das Fischen und Auslegen des Köders ist nur vom Ufer aus gestattet.
12. Für Beschädigungen der Grundstücke, die zum Zwecke der Fischereiausübung betreten werden, haftet der betreffende Inhaber des Fischerei-Erlaubnisscheins.
13. Alle übrigen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten.
14. Ein Verstoß gegen die Gewässerordnung und/oder der gesetzlichen Bestimmungen kann zum sofortigen Ausschluss aus dem Sportfischer-Club Fränkische Schweiz führen und kann zudem geahndet werden. |
